Informationen zur Klinikaufnahme für Patienten
Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten zur Klinikaufnahme.
Wir unterscheiden hierbei die Akutaufnahme von der Aufnahme nach Kostenzusage.
Eine Therapie im ambulanten Setting oder im Sinne einer Tagesklinik ist bei uns leider nicht möglich
Akute Klinikaufnahme
In dringenden Fällen können Sie von einem Arzt kurzfristig eingewiesen, und bei vorhandener Aufnahmekapazität jederzeit aufgenommen werden. Selbstzahler benötigen lediglich die Bestätigung von uns für einen freien Platz. Bei privat Versicherten wird nach der Aufnahme die Krankenversicherung informiert und eine Kostenübernahme beantragt.
Klinikaufnahme nach Kostenzusage
Vor Ihrem Klinikaufenthalt wird die Kostenzusage bei der privaten Krankenversicherung beantragt um ihr zu ermöglichen die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme zu prüfen.
Dazu wird von einem Arzt eine Krankenhaus Einweisung mit einer ICD 10-verschlüsselbaren Diagnose benötigt, die den Krankenhausaufenthalt rechtfertigt. Ggf. sollte der Schweregrad der Erkrankung spezifiziert werden.
Wichtig sind auch folgende Informationen auf der Einweisung (sofern zutreffend): “eine ambulante Therapie ist (aktuell) nicht ausreichend (Ausnahme ist eine krisenhafte Entwicklung die eine sofortige Aufnahme erforderlich macht)”, oder die Erkrankung ist tiefgreifend und und komplex, sodass eine Heilung oder partielle Besserung der Symptomatik nur mit krankenhaustypischen Heilverfahren zu erreichen ist.
Beihilfeberechtigte Patienten sollten vor Beginn der Maßnahme die Kostenübernahme bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle beantragen um sicher zu gehen, dass dieser Kostenanteil übernommen wird. In Baden-Württemberg kann die Klinik direkt mit der Beihilfe abrechnen, wenn Sie dies wünschen. In anderen Bundesländern oder auf Bundesebene geht das leider noch nicht.
Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme.
Gesetzlich Versicherte nehmen wir als Selbstzahler auf, da die Valere Klinik nicht Teil des gesetzlichen Krankenversicherungssystems ist. In besonderen Fällen sind Krankenkassen bereit auch eine Therapie in privaten Häusern zu bezuschussen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne sowie bei allen Aufnahmeformalitäten und Anträgen!