Informationen zur Klinikaufnahme für Patienten

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten zur Klinikaufnahme.
Wir unterscheiden hierbei die Akutaufnahme von der Aufnahme nach Kostenzusage.
Eine Therapie im ambulanten Setting oder im Sinne einer Tagesklinik ist bei uns leider nicht möglich

Akute Klinikaufnahme

In dringenden Fällen können Sie von einem Arzt kurzfristig eingewiesen, und bei vorhandener Aufnahmekapazität jederzeit aufgenommen werden. Selbstzahler benötigen lediglich die Bestätigung von uns für einen freien Platz. Bei privat Versicherten wird nach der Aufnahme die Krankenversicherung informiert und eine Kostenübernahme beantragt.

Klinikaufnahme nach Kostenzusage

Vor Ihrem Klinikaufenthalt wird die Kostenzusage bei der privaten Krankenversicherung beantragt um ihr zu ermöglichen die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme zu prüfen.

Dazu wird von einem Arzt  eine Krankenhaus Einweisung mit einer ICD 10-verschlüsselbaren Diagnose benötigt, die den Krankenhausaufenthalt rechtfertigt. Ggf. sollte der Schweregrad der Erkrankung  spezifiziert werden.

Wichtig sind auch folgende Informationen auf der Einweisung (sofern zutreffend): “eine ambulante Therapie ist (aktuell) nicht ausreichend (Ausnahme ist eine krisenhafte Entwicklung die eine sofortige Aufnahme erforderlich macht)”, oder die Erkrankung ist tiefgreifend und und komplex, sodass eine Heilung oder partielle Besserung der Symptomatik nur mit krankenhaustypischen Heilverfahren zu erreichen ist.

Beihilfeberechtigte Patienten sollten vor Beginn der Maßnahme die Kostenübernahme bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle beantragen um sicher zu gehen, dass dieser Kostenanteil übernommen wird. In Baden-Württemberg kann die Klinik direkt mit der Beihilfe abrechnen, wenn Sie dies wünschen. In anderen Bundesländern oder auf Bundesebene geht das leider noch nicht.

Bitte sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme.

Gesetzlich Versicherte nehmen wir als Selbstzahler auf, da die Valere Klinik nicht Teil des gesetzlichen Krankenversicherungssystems ist. In besonderen Fällen sind Krankenkassen bereit auch eine Therapie in privaten Häusern zu bezuschussen. Auch hierzu beraten wir Sie gerne sowie bei allen Aufnahmeformalitäten und Anträgen!

Als Selbstzahler/in brauchen Sie jetzt nicht weiter zu lesen; in diesem Fall sind Sie unabhängig von Attesten, Kostenzusagen und sonstigen Formularen. Rufen Sie einfach an; dann geht alles schnell und unbürokratisch.

Wenn Sie aber möchten, dass die Kosten von Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen werden, achten Sie bitte darauf, dass Ihr Arzt/Therapeut auf der Einweisung eine zulässige Diagnose nach dem neuesten ICD-Schlüssel vermerkt hat.

Das ist wichtig, denn nur wenn Sie als „krank“ diagnostiziert werden, haben Sie einen Anspruch auf Kostenübernahme in einer Klinik. Diagnosen, die lediglich den Eindruck von Überlastung oder Erschöpfung erwecken, führen unvermeidlich zur Ablehnung durch die PKV. Dann wird Ihnen höchstens eine Reha-Maßnahme oder eine Kur mit geringem Angebot an Psychotherapie genehmigt.

Eine Klinikeinweisung muss (zwingend) durch eine Begründung des einweisenden Arztes und/oder des behandelnden Therapeuten begleitet werden. Diese muss definitiv folgende Punkte enthalten:

Eine Therapie im ambulanten Setting ist (aktuell) nicht ausreichend; stationäre Psychotherapie ist absolut indiziert:

Bitte überprüfen Sie genau, welche Leistungen Sie erstattet bekommen. Manche Patienten sind überrascht, wenn sie feststellen, dass sie „stationäre Psychotherapie“ ausgeschlossen haben. Wenn Sie nicht sicher sind, können Sie Ihren Vertrag gerne bei uns einreichen und wir helfen Ihnen bei der Abklärung.

In der Regel benötigen Sie 2 Bescheinigungen, je eine von Ihrem

a)  Hausarzt für die eigentliche Einweisung (entweder ein Arzt für Allgemeinmedizin oder ein anderer niedergelassener Kollege).
b)  Psychotherapeuten: Dieser sollte genau darlegen, dass alle Möglichkeiten der ambulanten Behandlung ausgeschöpft sind.

Auch hierzu beraten wir Sie gerne.

Um Kosten zu sparen, möchten die privaten Krankenversicherungen immer zuerst diese Möglichkeit ausschöpfen. Falls Sie bereits in ambulanter Therapie sind oder waren, bitten wir Sie um ein entsprechendes Attest des Therapeuten.

Wenn Sie keine ambulante Psychotherapie mach(t)en, lassen Sie die Dringlichkeit der sofortigen Aufnahme von einem Psychotherapeuten oder von einem Psychiater bestätigen. Auch hier kann es sinnvoll sein sich vorab bei uns zu informieren.

Egal, welche Frage Sie zum Thema Aufnahmemodus haben:  bitte rufen Sie uns an; wir nehmen uns die Zeit für Sie. Damit die Krankenversicherung die Kosten für die Klinik übernimmt, sind viele Faktoren genau zu beachten.

Unser Service-Telefon ist an Wochentagen täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt. Am Wochenende von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Sind wir kurzfristig telefonisch nicht erreichbar, dann hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht, wir rufen gerne zurück.

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