Die Valere Privatklinik ist ein Akut-Krankenhaus und führt ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen in den Bereichen Psychosomatik und Psychotherapie durch.
Kosten der stationären Behandlung und Unterbringung
Finanzierung bis zu 12 Monaten Laufzeit bei 0% Zinsen mehr Information
Kosten für Privatversicherte
Die Kosten für unsere privat versicherten Patienten rechnen wir über einen pauschalen Tagessatz ab.
Aufgrund der komplizierten Tarifstrukturen der privaten Krankenversicherungen können wir keine pauschalen Aussagen zur Erstattung Ihrer Kosten treffen. Bitte sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne individuell.
Kosten für Privatversicherte mit Beihilfeanspruch
Bei diesen Abrechnungen teilen wir (gem. den Vorgaben der Beihilfe) Ihre Rechnung in Klinik Basisleistungen und wahlärztlichen Leistungen auf.
Wahlärztliche Leistungen rechnen wir nach der aktuell gültigen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) i.d.R. zum 2,3-fachen Satz ab.
Programm für Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler zu uns kommen. Wir bieten Ihnen dafür ein 14-tägiges therapeutisches Intensivprogramm in unserem Haus an.
Die Therapie findet in Gruppen mit max. 12 Teilnehmern statt.
Während dieser Zeit arbeiten wir mit Ihnen jeden Tag (außer an den An- und Abreisetagen) ca. 8 Stunden therapeutisch in der Gruppe, sowie einem täglichen Einzelgespräch (außer an den An- und Abreisetagen). Mögliche Aufnahmetermine für dieses Intensivprogramm finden Sie in unserem Anmeldeformular in der Rubrik „gewünschter Aufnahmetermin“. Ihre Ankunft in der Klinik planen Sie bitte etwa gegen Mittag des Anreisetages ein. Das Programm endet am letzten Tag gegen 13 Uhr.
Unser Intensivprogramm enthält folgende Leistungen:
- Aufnahmeuntersuchung
- Täglich ein Einzelgespräch (außer an den An- und Abreisetagen)
- Ganztägig Gruppenarbeit in der Kleingruppe
- Täglich Sportangebot
- Unterbringung im Einzelzimmer
- Die volle Verpflegung
- Getränke (Tee, Kaffee, Wasser, Säfte – jederzeit verfügbar)
Bitte nehmen Sie bzgl. der Klärung zu anfallenden Kosten Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne persönlich und nehmen uns die Zeit alle Fragen gemeinsam mit ihnen zu klären.
Aufnahme gesetzlich versicherter PatientInnen
Auch gesetzlich Versicherte können in bestimmten Ausnahmefällen als Selbstzahler in die Valere Privatklinik kommen und die Kosten dafür (teilweise) von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet bekommen. Dafür muss eine entsprechende medizinische oder soziale Indikation vorliegen. Eine Regelung hierfür wurde im Sozialgesetzbuch geschaffen (§13 Abs. 2 SGB V).
Bei einer Kostenzusage Ihrer Krankenkasse begleichen Sie im Rahmen dieses sogenannten Kostenerstattungsverfahrens zunächst die Klinikrechnung selbst. Danach reichen Sie Ihre Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein und bekommen die Kosten in der vorab genehmigten Höhe erstattet. In einigen Fällen ermöglichen die Krankenkassen auch eine Direktabrechnung mit der Klinik. Bei Ihrer Anmeldung wird ein Anzahlung für Selbstzahler (s.o.) fällig.
Wichtig: Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Kostenerstattung nur nach vorherigem Antrag und einer erfolgten Zusage Ihrer Krankenkasse möglich ist. Ein Antrag nach Durchführung der Maßnahme ist durch die entsprechenden Vorschriften im Sozialgesetzbuch ausgeschossen.
Welche Kosten können in einem Kostenerstattungsverfahren ggf. übernommen werden?
Bei einer Kostenzusage durch eine gesetzliche Krankenkasse, werden meist diejenigen Kosten erstattet, die bei einem Aufenthalt in einem öffentlichen Krankenhaus in Ihrer Wohnortnähe entstanden wären (gegebenenfalls abzüglich eines Abschlags für Verwaltungskosten und der vorgeschriebene Zuzahlungsbetrag). Die Differenz zu den Kosten der Valere Privatklinik ist vom Patienten zu tragen.
Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass Ihre Krankenkasse bei einem Antrag zum Kostenerstattungsverfahren 3-5 Wochen Zeit für eine Entscheidung hat (§13 Abs. 2 SGB V).
Nach Auffassung des Bundesversicherungsamts ist die Inanspruchnahme einer Privatklinik an die Zustimmung ihrer gesetzlichen Krankenversicherung gebunden. Sie entscheidet hierbei ausschließlich nach eigenem Ermessen, und prüft ob eine soziale oder medizinische Indikation vorliegt, die eine Kostenerstattung rechtfertigt“
Die internen Regelungen der verschiedenen Krankenkassen für dieses Verfahren sind unterschiedlich. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach den dort gültigen Bedingungen. Einen Kostenvoranschlag für den Aufenthalt in unserem Haus senden wir Ihnen gerne zu. Richten Sie dazu bitte eine Anfrage an [email protected] unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse, damit wir das Angebot für Sie personalisieren können.
Aufnahmetermin / Wartezeit
In der Regel können wir Ihnen einen kurzfristigen Aufnahmetermin innerhalb der nächsten 15-20 Tage anbieten, sehr häufig auch schon früher. Bitte fragen Sie uns nach der nächsten Aufnahmemöglichkeit.
Zur Vorbereitung Ihres Aufenthalts bei uns wird immer auch ein persönliches Gespräch mit unserem Chefarzt stattfinden.
zur unverbindlichen Patientenanmeldung
Kurtaxe
Die ortsübliche Kurtaxe in Dachsberg ist für die gesamte Aufenthaltsdauer direkt in der Klinik zu entrichten. Die aktuelle Höhe der Kurtaxe können Sie jederzeit gerne bei uns erfragen.